Datenschutz und DSGVO-Compliance ohne Bauchschmerzen

Das Problem: Datenschutz fühlt sich nach Pflicht und Risiko zugleich an

Die DSGVO gilt seit Jahren – und trotzdem ist sie in vielen mittelständischen Betrieben ein ungelöstes Thema. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist unvollständig. Verträge mit Dienstleistern, die Daten verarbeiten, fehlen oder sind veraltet. Niemand weiß genau, wo welche personenbezogenen Daten liegen und wer darauf zugreift.

Das Risiko ist real. Der BGH hat 2024 entschieden, dass schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen Schadensersatzanspruch begründen kann – Richtwert rund 100 € pro betroffener Person. Bei einem Datenabfluss, der Hunderte oder Tausende Datensätze betrifft, summiert sich das schnell. Dazu kommen mögliche Bußgelder und der Aufwand, im Ernstfall die Meldepflichten innerhalb der Fristen zu erfüllen.

Und Datenschutz ist nicht von der IT-Sicherheit zu trennen: Ein Großteil der DSGVO-Pflichten besteht aus technischen und organisatorischen Maßnahmen – genau dem, was wir für Ihre Sicherheit ohnehin aufbauen.

Die Lösung: Datenschutz, der zur Technik passt

Wir bringen Ihren Datenschutz auf einen Stand, der einer Prüfung standhält – und verbinden ihn mit den Sicherheitsmaßnahmen, die Sie ohnehin brauchen. Sie müssen dafür nicht zum Datenschutzexperten werden.

  • Bestandsaufnahme: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick: Welche personenbezogenen Daten verarbeiten Sie, wo liegen sie, wer hat Zugriff, welche Dienstleister sind beteiligt?
  • Dokumentation: Wir helfen beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, bei Auftragsverarbeitungsverträgen und den weiteren Nachweisen, die eine Aufsichtsbehörde sehen will.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups und Protokollierung – die technischen Pflichten der DSGVO sind dieselben Bausteine, die Ihre IT-Sicherheit ausmachen. Wir setzen sie einmal sauber um und dokumentieren sie für beide Zwecke.
  • Externer Datenschutzbeauftragter: Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des Datenschutzbeauftragten oder vermitteln einen passenden Partner – mit klarer Zuständigkeit statt einem zusätzlichen Hut für eine ohnehin ausgelastete Person im Betrieb.
  • Vorbereitung auf den Ernstfall: Wir legen fest, wer im Fall einer Datenpanne was tut, damit Sie die gesetzliche Meldefrist von 72 Stunden einhalten können.

Ihr Nutzen: rechtssicher, ohne juristisches Studium

  • Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko: Dokumentierte Maßnahmen und klare Prozesse sind Ihr Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und im Streitfall.
  • Sie sind auf eine Prüfung vorbereitet: Kommt eine Anfrage der Aufsichtsbehörde oder eine Auskunftsanfrage eines Betroffenen, haben Sie die Unterlagen parat.
  • Datenschutz und Sicherheit aus einer Hand: Sie pflegen nicht zwei getrennte Welten, sondern setzen die Maßnahmen einmal um – für beide Anforderungen.
  • Sie sparen sich den Bauchschmerz: Sie wissen, dass das Thema sauber aufgestellt ist und im Hintergrund gepflegt wird.

Welchen „Job“ Datenschutz-Compliance für Sie erledigt

Sie wollen sicher sein, dass Ihr Betrieb beim Datenschutz nicht angreifbar ist – ohne sich selbst durch Gesetzestexte arbeiten zu müssen. Datenschutz-Compliance erledigt diesen Job: jemand kümmert sich um Dokumentation, Maßnahmen und Ernstfall, sodass Sie im Fall einer Prüfung oder Panne vorbereitet sind.

Häufige Fragen zu Datenschutz und DSGVO-Compliance

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten? Das hängt von Ihrer Größe und Ihrer Datenverarbeitung ab. Eine Benennungspflicht besteht zum Beispiel, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – oder bei bestimmten besonders schützenswerten Verarbeitungen. Im Erstgespräch klären wir, ob das auf Sie zutrifft.

Wie hängen Datenschutz und IT-Sicherheit zusammen? Eng. Die DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten – das sind dieselben Maßnahmen, die auch Ihre IT-Sicherheit ausmachen: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups. Wir setzen sie einmal um und nutzen sie für beide Anforderungen.

Was droht uns konkret bei einem Verstoß? Neben Bußgeldern sind es vor allem Schadensersatzforderungen. Der BGH hat 2024 entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über Daten einen Anspruch begründen kann. Bei vielen betroffenen Personen summiert sich das. Vorbereitung ist deutlich günstiger als ein ungeklärter Vorfall.

Was müssen wir tun, wenn doch Daten abfließen? Eine Datenpanne ist in der Regel innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Damit Sie diese Frist halten, legen wir vorab fest, wer was tut – statt im Ernstfall improvisieren zu müssen.

Ihr nächster Schritt

15 Minuten reden, dann wissen Sie, wo Ihr Betrieb beim Datenschutz steht. Im kostenlosen IT-Sicherheits-Check schauen wir uns Ihre Lage an und zeigen Ihnen, welche Lücken zwischen Technik und DSGVO zu schließen sind.

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Annahmen

  • H1, Slug und Keywords exakt aus `seo/keyword-map.md` §3.3 (Datenschutz Compliance, kanonisch — nimmt die Service-Dublette auf).
  • BGH-2024-Bezug (Kontrollverlust ~100 €/Person) aus `12-marktrecherche.md` §1; 72-Stunden-Meldefrist und Benennungspflicht (≥20 Personen) als geltendes DSGVO/BDSG-Recht genannt.
  • Externer Datenschutzbeauftragter: als Leistung „auf Wunsch / oder Partner“ formuliert, keine konkrete Beauftragten-Person erfunden.
  • Verzahnung Datenschutz ↔ IT-Sicherheit als roter Faden zur Säulen-Logik.
  • Leadinfo-Tracking-Hinweis und Datenschutz-Link bei WordPress-Einpflege ergänzen.
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